Anmeldung
Die Registrierung zum Jahreskongress der Thüringischen Gesellschaft für Chirurgie ist nur noch vor Ort in Jena am Check-In möglich.
Teilnahmegebühren TGC 2009
Mitglied | kostenfrei |
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Nichtmitglied | 50 EUR |
Student** | kostenfrei |
Tageskarte - 5. Juni 2009 | 25 EUR |
Tageskarte - 6. Juni 2009 | 25 EUR |
**Nachweis erforderlich. Bitte innerhalb einer Woche per Post an Conventus GmbH, Markt 8, 07743 Jena oder per Fax an +49 (0)3641 35 33 25.
Hands-On-Kurse
Student | Nichtmitglied | Mitglied | |
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Kurs I | 15 EUR |
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Kurs II | 15 EUR | 30 EUR | kostenfrei |
Kurs III | 15 EUR | 30 EUR | kostenfrei |
Kurs V | 15 EUR | 30 EUR | kostenfrei |
Kurs VI | 15 EUR | - | - |
Kurs VII | - | 30 EUR | kostenfrei |
Kurs VIII | 15 EUR | - | - |
Kurs IX | - | 30 EUR | kostenfrei |
Kurs X | AUSGEBUCHT | - | - |
Kurs XI | - | 30 EUR | kostenfrei |
Kurs XII | AUSGEBUCHT |
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Kurs XIII | - | 30 EUR | kostenfrei |
Abend- und Rahmenprogramm
Gesellschaftsabend 5. Juni 2009 | kostenfrei |
Begleichung der Gebühren
Sämtliche Gebühren sind nach Erhalt der Rechnung unter Angabe des Namens und der Rechnungsnummer zu überweisen. Alternativ kann die Zahlung auch per Kreditkarte (Master-/Eurocard, AmericanExpress, Visa Card) erfolgen.
Sie erhalten innerhalb von 14 Tagen eine entsprechende Rechnung/Bestätigung per E-Mail bzw. Post zugesendet. Diese gilt gleichzeitig als Rechnung zur Vorlage beim Finanzamt.
Umbuchung, Stornierung, Rückerstattung und Vorbehalt
Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung verbindlich ist. Bei Stornierungen bis zum 15. Mai 2009 fallen Gebühren in Höhe von 25 € an. Eine Rückerstatttung nach diesem Datum kann nicht erfolgen. Bei offizieller Anmeldung und einem nicht erscheinen zum Kongress, ohne Stornierung bis zum 15. Mai 2009, fällt ebenfalls die volle Teilnehmergebühr an. Bitte beachten Sie, dass nur schriftliche Stornierungen akzeptiert werden. Für Umbuchungen nach Rechnungsstellung wird eine Umbuchungsgebühr von 15 € berechnet.
Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass er gegenüber dem Veranstalter keinerlei Schadensersatzansprüche stellen kann, wenn die Durchführung des Kongresses durch unvorhergesehene politische oder wirtschaftliche Ereignisse oder allgemein durch höhere Gewalt erschwert oder verhindert wird, oder wenn durch Absagen von Referenten o. ä. Programmänderungen erforderlich werden. Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer diesen Vorbehalt an.
